Adamovich: „In Gottes Namen...“
05.04.2011
Für Ludwig Adamovich, dem Berater von Bundespräsidenten Heinz Fischer und früherem VfGH-Präsident, ist der Kompromiss in der Ortstafelfrage akzeptabel - vor allem, wenn man die schwierige Lage in Kärnten kenne.
Wien/Maf. Nicht begeistert, aber durchaus zufrieden: So reagierte Ludwig Adamovich, Berater von Bundespräsident Heinz Fischer und Präsident des Verfassungsgerichtshofs zu jener Zeit, als die ersten Ortstafelurteile gefasst wurden, auf das Verhandlungsergebnis in Kärnten. Entscheidend sei, dass sämtliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt seien, so Adamovich im Gespräch mit der „Presse“. Alle 22 Ortschaften, bei denen das Höchstgericht Zweisprachigkeit verordnet hatte, finden sich auch auf der nun ausverhandelten Liste.
Der Prozentsatz „könnte schöner sein“, so Adamovich. Der VfGH habe aber keine Entscheidung getroffen, bei der die zehn Prozent Minderheitenanteil im Spruch selbst festgehalten sind, sondern diesen Prozentanteil immer nur in der Begründung vermerkt. Der Gesetzgeber habe durchaus Spielraum, einen Prozentanteil festzulegen. Und die gewählten 17,5 Prozent seien „weder zu nahe an den 25 Prozent noch zu weit weg von den zehn Prozent“ und somit eine gute Basis für einen Kompromiss – vor allem, wenn man die schwierige Lage in Kärnten kenne. Als „Wermutstropfen“ bezeichnete Adamovich die Meldung, wonach die stärkste slowenische Organisation, der Rat der Kärntner Slowenen, dem Kompromiss nicht zustimmen dürfte.
Dass die Regelung mittels Verfassungsgesetzes beschlossen werden soll, hält der frühere VfGH-Präsident für „unvermeidbar“. Anderenfalls würden wieder Fälle vor dem Höchstgericht landen – und dieses könnte nur schwer weg von seiner bisherigen Urteilspraxis, wonach von einem zehnprozentigen Anteil der Minderheit auszugehen ist.
„Nicht übertrieben glücklich“ ist Adamovich mit der von den Freiheitlichen in Kärnten geplanten Volksbefragung. „Eine Volksabstimmung im betroffenen Gebiet wäre überhaupt nicht gegangen, weil es sich um Bundesrecht handelt.“ Und eine – rechtlich unverbindliche – Befragung? Adamovich: „Wenn sie das brauchen – in Gottes Namen...“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2011)
Wien/Maf. Nicht begeistert, aber durchaus zufrieden: So reagierte Ludwig Adamovich, Berater von Bundespräsident Heinz Fischer und Präsident des Verfassungsgerichtshofs zu jener Zeit, als die ersten Ortstafelurteile gefasst wurden, auf das Verhandlungsergebnis in Kärnten. Entscheidend sei, dass sämtliche Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs berücksichtigt seien, so Adamovich im Gespräch mit der „Presse“. Alle 22 Ortschaften, bei denen das Höchstgericht Zweisprachigkeit verordnet hatte, finden sich auch auf der nun ausverhandelten Liste.
Der Prozentsatz „könnte schöner sein“, so Adamovich. Der VfGH habe aber keine Entscheidung getroffen, bei der die zehn Prozent Minderheitenanteil im Spruch selbst festgehalten sind, sondern diesen Prozentanteil immer nur in der Begründung vermerkt. Der Gesetzgeber habe durchaus Spielraum, einen Prozentanteil festzulegen. Und die gewählten 17,5 Prozent seien „weder zu nahe an den 25 Prozent noch zu weit weg von den zehn Prozent“ und somit eine gute Basis für einen Kompromiss – vor allem, wenn man die schwierige Lage in Kärnten kenne. Als „Wermutstropfen“ bezeichnete Adamovich die Meldung, wonach die stärkste slowenische Organisation, der Rat der Kärntner Slowenen, dem Kompromiss nicht zustimmen dürfte.
Dass die Regelung mittels Verfassungsgesetzes beschlossen werden soll, hält der frühere VfGH-Präsident für „unvermeidbar“. Anderenfalls würden wieder Fälle vor dem Höchstgericht landen – und dieses könnte nur schwer weg von seiner bisherigen Urteilspraxis, wonach von einem zehnprozentigen Anteil der Minderheit auszugehen ist.
„Nicht übertrieben glücklich“ ist Adamovich mit der von den Freiheitlichen in Kärnten geplanten Volksbefragung. „Eine Volksabstimmung im betroffenen Gebiet wäre überhaupt nicht gegangen, weil es sich um Bundesrecht handelt.“ Und eine – rechtlich unverbindliche – Befragung? Adamovich: „Wenn sie das brauchen – in Gottes Namen...“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.04.2011)


